Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Fahrzeugen der Leipziger Stadtrundfahrten GmbH |
§ 1 Anwendungsbereich 1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für alle zwischen der Leipziger Stadtrundfahrten GmbH (nachfolgend nur noch als Vermieter bezeichnet) und dem jeweiligen Besteller abgeschlossenen Verträge und Vereinbarungen, welche die Anmietung von Fahrzeugen des Vermieters betreffen, in der zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes gültigen Fassung, soweit sie nicht durch andere Vereinbarungen abgeändert worden sind. Diese Fahrzeuge umfassen: Londoner Doppeldeckerbus RM 641 (Bj. 1961), Englischer Doppeldeckerbus Bristol Lodekka 461 (Bj. 1966), DAF Cabriobus (Bj 1990), MAN SD 202, MAN 22.330HOCLN, Mercedes S-Klasse und Hummer H2 (PKW). Ein Anspruch auf Anmietung auf ein bestimmtes vorab benanntes Modell besteht nicht, es sei denn, dass eine anderweitige Vereinbarung vorliegt. 2. Die AGB des Vermieters gelten auch dann, wenn der Besteller von diesen abweichende Bedingungen verwendet oder in Kenntnis entgegenstehender AGB des Bestellers Leistungen an diesen erbracht werden. 3. Diese AGB gelten sowohl für Verbraucher als auch Unternehmer. Dies ist nicht der Fall, wenn die jeweilige Klausel für Verbraucher und / oder Unternehmer gesondert gekennzeichnet ist. Soweit keine solche Kennzeichnung vorliegt oder die Formulierung sich auf den Besteller bezieht, betreffen diese AGB sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. 4. Verbraucher im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist derjenige, welcher eine Bestellung nicht zum Zwecke seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit vornimmt und eine solche Bestellung auch nicht zugerechnet werden kann. Unter Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft zu verstehen, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handelt. § 2 Angebot, Vertragsabschluss 1. Das Offerieren von Angeboten auf der Webseite des Vermieters stellt kein verbindliches Angebot dar. 2. Der Besteller kann seine Anfrage schriftlich, in elektronischer Form oder mündlich stellen. 3. Das Angebot wird daraufhin vom Vermieter unterbreitet. Der Besteller nimmt das Angebot durch Unterzeichnung und Zusendung des unterschriebenen Angebotes an die Vermieterin an. Der Inhalt des Vertrages wird durch das Angebot bestimmt. Ein darüber hinausgehender Leistungsinhalt ist nicht geschuldet, es sei denn, dass etwas Anderweitiges vereinbart worden ist. Der Vermieter ist an sein Angebot nur für den Zeitraum gebunden, welcher im Angebot angegeben worden ist. 4. Weicht der Inhalt der Annahme von dem des Angebotes ab, kommt der Vertrag auf der Grundlage der Annahme nur dann zustande, wenn der Vermieter dies dem Besteller gegenüber schriftlich bestätigt.
§ 3 Leistungsinhalt 1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Angaben in dem Angebot, welches der Vermieter unterbreitet, maßgebend. Im Übrigen wird auf § 1 Abs. 3 dieser AGB verwiesen. Darüber hinausgehende Leistungen sind nicht geschuldet. Werden diese dennoch erbracht, so ist darin keine konkludente Handlung in der Form zu verstehen, dass diese Leistung geschuldet ist. 2. Die Leistung umfasst, in dem durch die Annahme des Angebotes vorgegebenen Rahmen, die Bereitstellung eines Fahrzeugs der vereinbarten Art (ergibt sich aus dem Angebot des Vermieters) mit Fahrer und die Durchführung der vereinbarten Beförderung. Ein darüber hinausgehender Erfolg wird nicht geschuldet, es sei denn, dass etwas Anderweitiges vereinbart worden ist. 3. Die vereinbarte Leistung umfasst insbesondere nicht: a. die Erfüllung des Zwecks des Ablaufes der Fahrt,
§ 4 Preise und Zahlungen 1. Es gilt der bei Vertragsabschluss vereinbarte Mietpreis.
§ 5 Leistungsänderungen 1. Leistungsänderungen durch den Vermieter, die nach Zustandekommen des Vertrages notwendig werden, sind zugelassen, wenn die Umstände, die zur Leistungsänderung führen, vom Vermieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind, von diesem nicht zu vertreten und unvorhersehbar gewesen sind. Ferner bedarf eine Leistungsänderung einer nicht unbedeutenden Störung des gegenseitigen Leistungsverhältnisses zwischen den vertraglichen beiderseitig zu erbringenden Leistungen. Der Vermieter hat dem Besteller Änderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund mitzuteilen. 2. Die vorgenannten Ausführungen bzgl. der Leistungsänderung beziehen sich nur auf den Bereich der Bereitstellung des Fahrzeuges der vereinbarten Art und die Durchführung der Beförderung.
§ 6 Rücktritt und Kündigung durch den Besteller 1. Rücktritt Bei einem Rücktritt d. ab 3 Tage vor dem geplanten Fahrtantritt 75 % e) ab 2 Tage vor dem geplanten Fahrtantritt 100 %; Der Entschädigungsanspruch entfällt, wenn der Rücktritt auf Leistungsänderungen des Vermieters zurückzuführen ist, die für den Besteller erheblich sind und unter Ziffer 5 Abs. 1 dieser AGB fallen. Weitergehende Rechte des Bestellers bleiben hiervon unberührt.
§ 7 Rücktritt und Kündigung durch den Vermieter 1. Rücktritt b. Kündigt der Vermieter den Vertrag, steht ihm eine angemessene Vergütung für die bereits erbrachten und die nach dem Vertrag noch zu erbringenden Leistungen zu, sofern letztere für den Besteller trotz der Kündigung noch von Interesse sind. Diese Regelung gilt nicht, wenn der Besteller nachweist, dass ein Schaden des Vermieters überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Entschädigungsleistung ist.
§ 8 Haftung / Haftungsbeschränkung 1. Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die ordnungsgemäße Durchführung der Beförderung. 4. Die Haftung des Vermieters bei vertraglichen Schadensersatzansprüchen wegen Sachschäden ist auf den dreifachen Mietpreis (vgl. oben § 4) beschränkt, die Haftung je betroffenem Fahrgast ist begrenzt auf den auf diese Person bezogenen Anteil am dreifachen Mietpreis. Werden Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht, wird je betroffenem Fahrgast bei Sachschäden bis 4.000 € gehaftet. Übersteigt der auf den einzelnen Fahrgast bezogene Anteil am dreifachen Mietpreis diese Beträge, ist die Haftung auf den auf diese Person bezogenen Anteil am dreifachen Mietpreis begrenzt. 8. Eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters – insbesondere eine Haftung nach Produkthaftungsgesetz – oder eine Haftung aus Garantie bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt. Ebenso gelten diese Regelungen nicht bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch den Vermieter und/oder seiner Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter. 9. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, soweit diese ausschließlich auf einem schuldhaften Handeln des Bestellers oder eines seiner Fahrgäste beruhen.
§ 10 Gepäck und sonstige Sachen 1. Gepäck im normalen Umfang und – nach Absprache – sonstige Sachen werden mitbefördert.
§ 11 einzusetzende Busse 1. Welcher der vorhandenen Busse eingesetzt wird, ergibt sich aus dem Angebot des Vermieters. Wenn die vertraglich nicht geregelt ist, so liegt die Art des einzusetzenden Busses im Ermessen des Vermieters. 2. Insofern nichts Anderweitiges geregelt ist, so liegt die Entscheidung, welcher der englischen Doppeldeckerbusse eingesetzt wird, im Ermessen des Vermieters.
§ 12 Widerrufsbelehung für Verbraucher (1) Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gem. Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB und nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312 g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Leipziger Stadtrundfahrten GmbH Richard-Wagner-Straße 2, 04109 Leipzig Email: info@leipzigerstadtrundfahrten.de Telefax: 0341 879 69 19
(2) Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
§ 13 Verhalten des Bestellers und der Fahrgäste 1. Dem Besteller obliegt die Verantwortung für das Verhalten seiner Fahrgäste während der Beförderung. Den Anweisungen des Bordpersonals ist Folge zu leisten.
§ 14 Gerichtsstand und Erfüllungsort 1. Erfüllungsort 3. Für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgeblich.
§ 15 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden, unwirksam sind oder eine vertragliche Regelungslücke, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Stand: 01.01.2021
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